Messgerät kalibrieren: Fristen, Nachweis und was ins Prüfprotokoll gehört
Ein Messwert ist nur so viel wert wie das Gerät, das ihn geliefert hat. Genau deshalb steht in jedem ordentlichen Prüfprotokoll, womit gemessen wurde - und genau deshalb ist ein abgelaufenes Kalibrierdatum der einfachste Weg, ein sonst tadelloses Protokoll angreifbar zu machen.
Kalibrieren, justieren, eichen - drei verschiedene Dinge
- Kalibrieren heißt feststellen und dokumentieren, wie weit die Anzeige des Geräts vom richtigen Wert abweicht. Am Gerät selbst wird dabei nichts verändert
- Justieren heißt, das Gerät so einzustellen, dass die Abweichung wieder klein wird. Das ist ein Eingriff, der nach der Kalibrierung erfolgen kann
- Eichen ist ein hoheitlicher Vorgang und betrifft Geräte im geschäftlichen Verkehr, etwa Zähler. Installationstester fallen nicht darunter
Für die Praxis heißt das: Sie brauchen keine Eichung, aber einen belastbaren Kalibriernachweis.
Gibt es eine gesetzliche Kalibrierpflicht?
Eine feste Frist "alle zwölf Monate" steht in keinem Gesetz. Der Rahmen ergibt sich indirekt und ist trotzdem eindeutig: Prüfungen sind mit geeigneten Messgeräten durchzuführen, Messgeräte für die Prüfung elektrischer Anlagen müssen den Anforderungen der Normenreihe EN 61557 entsprechen, und wer ein Ergebnis dokumentiert, muss es nachvollziehbar machen können. Genau das leistet der Kalibriernachweis. In Qualitätsmanagementsystemen ist die Messmittelüberwachung ohnehin ein eigener Punkt, und bei Ausschreibungen oder Sachverständigenprüfungen wird sie regelmäßig verlangt.
Durchgesetzt hat sich ein Intervall von zwölf Monaten, bei geringer Nutzung und stabilen Geräten auch 24 Monate. Maßgeblich sind die Empfehlung des Herstellers, die Beanspruchung im Alltag und die Erfahrung mit dem konkreten Gerät: Wer den Tester täglich im Kastenwagen über die Baustelle schaukelt, kalibriert häufiger als jemand mit zwei Prüfungen im Monat.
Werkskalibrierung oder akkreditiertes Labor?
Für Installationstester im Handwerk ist die Kalibrierung durch den Hersteller oder einen fachkundigen Dienstleister der Normalfall und völlig ausreichend. Eine Kalibrierung durch ein akkreditiertes Labor (in Österreich ÖKD, in Deutschland DAkkS) bringt zusätzliche Rückführbarkeit und wird dort verlangt, wo Auftraggeber es ausdrücklich fordern - etwa bei Industriekunden oder in Ausschreibungen. Der Preisunterschied ist spürbar, der Nutzen im normalen Elektroalltag überschaubar.
Was zwischen den Kalibrierungen zu tun ist
- Sichtprüfung vor jedem Einsatz: Gehäuse, Messleitungen, Prüfspitzen, Sicherungen. Defekte Messleitungen sind die häufigste Fehlerquelle überhaupt
- Funktionskontrolle: Nullabgleich der Messleitungen bei der Niederohmmessung, Plausibilitätsprüfung an einem bekannten Objekt
- Nach Sturz oder Überlastung außerplanmäßig prüfen lassen, unabhängig vom Kalenderdatum
- Prüfspitzen und Adapter mitdenken - der Wallbox-Prüfadapter gehört ebenso in die Geräteliste, siehe Wallbox prüfen und protokollieren
Was ins Protokoll gehört
Bei jedem Protokoll, in dem Messwerte stehen:
- Hersteller und Typenbezeichnung des Messgeräts
- Seriennummer - sie unterscheidet Ihr Gerät von den drei baugleichen im Betrieb
- Datum der letzten Kalibrierung, besser zusätzlich das Datum der nächsten fälligen
- Bei mehreren verwendeten Geräten: welche Messung mit welchem Gerät erfolgte
Der amtliche Prüfbefund für PV-Anlagen sieht dafür eigene Felder vor und bietet Platz für zwei Messgeräte, siehe Prüfbefund für die EAG-Endabrechnung. Warum diese Angaben im Streitfall den Unterschied machen, steht im Beitrag zur Haftung ohne Prüfprotokoll.
Der organisatorische Teil
Führen Sie eine kurze Geräteliste mit Typ, Seriennummer, Kalibrierdatum und Fälligkeit - und lassen Sie sich rechtzeitig erinnern. Der ärgerlichste Fall im Betriebsalltag ist der Tester, der am Freitagnachmittag als abgelaufen auffällt, während am Montag drei Abnahmen anstehen. Zwei Wochen Vorlauf genügen, um das ohne Termindruck zu regeln.
Weiterlesen
- Isolationswiderstand messen: Grenzwerte und typische Fehler
- Schleifenimpedanz messen: Abschaltbedingung nachweisen
- E-Check: Pflichtangaben im Prüfprotokoll
Hinweis: Zusammenfassung ohne Gewähr, maßgeblich sind die Herstellerangaben, die Normenreihe EN 61557, die betrieblichen Vorgaben zur Messmittelüberwachung sowie die einschlägigen Vorschriften in Österreich und Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.
Warnung, bevor der Befund entsteht
PVProtokoll hinterlegt Ihre Messgeräte einmal samt Kalibrierdatum, setzt sie automatisch in jedes Protokoll ein und warnt, wenn ein Gerät in den nächsten 30 Tagen abläuft - bevor ein Befund mit abgelaufenem Messgerät entsteht.
Kostenlos starten