E-Check und wiederkehrende Prüfung: Pflichtangaben im Prüfprotokoll
Ob es E-Check, Anlagenprüfung oder Prüfbefund heißt: Gemeint ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen - in Österreich geregelt über das ETG mit der ETV und der OVE E 8101 (Teil 6), für Arbeitsstätten zusätzlich über die ESV; in Deutschland über die DIN VDE 0105-100 und im gewerblichen Bereich die DGUV Vorschrift 3. Das Protokoll ist dabei kein Beiwerk, sondern das eigentliche Produkt der Prüfung.
Die Pflichtangaben im Überblick
- Auftraggeber und Prüfumfang: Wer hat beauftragt, und welche Anlage bzw. welche Anlagenteile wurden geprüft (z.B. "gesamte Elektroanlage EG" oder "Verteiler UV2")? Ohne klaren Prüfumfang ist das Protokoll nicht nachvollziehbar
- Prüfer: Name, Anschrift bzw. Betrieb und Qualifikation der prüfenden Elektrofachkraft, mit Unterschrift
- Prüfdatum und Prüfungsart: wiederkehrende oder außerordentliche Prüfung
- Prüfgrundlage: die angewandte Norm ausdrücklich benannt
- Sichtprüfung: Zustand der Betriebsmittel, Abdeckungen und Berührungsschutz, Kennzeichnung der Stromkreise, keine unzulässigen Erwärmungen, Dokumentation vorhanden
- Messungen mit Grenzwerten: je nach Anlage Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Durchgängigkeit der Schutzleiter, RCD-Auslösestrom und -zeit (samt RCD-Typ). Jeder Messwert braucht den zugehörigen Grenzwert daneben
- Funktionsprüfung: RCD-Prüftaste, Schalt- und Trenneinrichtungen
- Ergebnis mit Konsequenz: in Ordnung / in Ordnung mit geringfügigen Mängeln samt Behebungsfrist / nicht in Ordnung / Gefahr im Verzug. In Österreich ist diese Klassifizierung im Prüfbefund üblich und bei Gefahr im Verzug mit der Abschaltung verbunden
- Nächster Prüftermin: die Empfehlung für die nächste wiederkehrende Prüfung gehört ins Protokoll
Übliche Prüffristen
Die Fristen hängen von Nutzung und Rechtsgrundlage ab. Grobe Orientierung: Arbeitsstätten und Gewerbe werden in Österreich nach ESV in der Regel alle 5 Jahre geprüft (je nach Umgebung auch kürzer), in Deutschland setzt die DGUV V3 je nach Gefährdungsbeurteilung Fristen zwischen 1 und 4 Jahren für Anlagen. Für Wohnungen gibt es keine allgemeine Pflichtfrist, empfohlen werden 10 Jahre bzw. jeder Nutzerwechsel. Für PV-Anlagen empfiehlt die IEC 62446-2 regelmäßige wiederkehrende Prüfungen; Versicherungen verlangen oft kürzere Intervalle. Verbindlich ist immer die Festlegung im Einzelfall durch die Fachkraft.
Aufbewahrung
Prüfbefunde und zugehörige Pläne sind in Österreich bis zur nächsten Prüfung, praktisch bis zur Stilllegung der Anlage aufzubewahren; in Deutschland gilt die Dokumentation als Nachweis der Betreiberpflichten und sollte mindestens bis zur übernächsten Prüfung vorgehalten werden. Digital archivierte Protokolle mit sauberem PDF-Export erfüllen diesen Zweck deutlich zuverlässiger als der Ordner im Keller.
Hinweis: Zusammenfassung ohne Gewähr, maßgeblich sind die Originalnormen und Rechtsvorschriften. Die Verantwortung für Prüfung und Fristenfestlegung liegt bei der Elektrofachkraft.
E-Check-Protokoll in 10 Minuten
PVProtokoll enthält den E-Check als eigenen Protokolltyp - mit Prüfumfang, Messwerten samt Grenzwerten, Ergebnisklassifizierung und automatischer Erinnerung zum nächsten Prüftermin.
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