Der Prüfbefund für die EAG-Endabrechnung: warum eigene Protokolle durchfallen
Die Anlage läuft, der Kunde ist zufrieden, die Rechnung ist bezahlt. Und dann kommt die Rückfrage aus dem Förderportal: das eingereichte Prüfprotokoll wird nicht anerkannt. Kein Zuschuss, bis nachgebessert ist - und die Frist läuft weiter. Für den Errichter ist das der unangenehmste Anruf des Monats, weil der Kunde ihn zu Recht als Formfehler des Fachbetriebs sieht.
Der Grund ist fast immer derselbe: Das Protokoll war fachlich in Ordnung, aber nicht in der Form, die die Förderabwicklung sehen will.
Zwei Vorlagen sind unstrittig, alles andere ist Verhandlungssache
Für den Nachweis der ordnungsgemäßen Errichtung einer Photovoltaikanlage sind in Österreich zwei Formulare eingeführt: die Vorlage der Bundesinnung der Elektrotechniker (bekannt aus dem KFE-Umfeld) und der Prüfbefund für PV-Anlagen, den die Kommunalkredit Public Consulting im Rahmen der Umweltförderung veröffentlicht (aktuell in der Fassung 08/2024). Beide sind frei verfügbar und werden ohne Rückfrage akzeptiert.
Andere Protokolle sind nicht automatisch unzulässig. Sie müssen aber erkennbar auf einer Prüfung nach OVE bzw. ÖNORM E 8101 beruhen und inhaltlich sowie in der Reihenfolge möglichst der eingeführten Vorlage entsprechen. Genau daran scheitern hausgemachte Excel-Blätter und die Standardausdrucke mancher Messgeräte-Software: Sie enthalten zwar Messwerte, aber nicht die geforderte Anlagendokumentation, keine nachvollziehbare Gliederung und oft keine eindeutige Zuordnung zum befugten Unternehmen.
Was auf den sieben Seiten tatsächlich steht
Der PV-Prüfbefund ist kein Formblatt mit zwanzig Feldern. Er umfasst sieben Seiten und rund 250 Eintragungen, aufgeteilt in drei Blöcke:
- Prüfbefund (Seiten 1 bis 2): Auftraggeber und Anlagenstandort, Art der Prüfung, Prüfgrundlagen, festgestellte Mängel, Gesamtbeurteilung sowie Datum, Unterschrift und Stampiglie des befugten Unternehmens. Ohne diesen Block ist das Dokument formal kein Befund, sondern eine Messwertliste.
- Anlagendokumentation (Seiten 3 bis 5): Modultyp und -anzahl, Ausrichtung und Neigung, Engpassleistung, Wechselrichter mit Typ und Seriennummer, Aufteilung der Strings, Speicher und Laderegler, Leitungsquerschnitte, Überstrom- und Fehlerstromschutzeinrichtungen, Netz- und Anlagenschutz, Potenzialausgleich, Erdung und Blitzschutz.
- Prüfung und Messung (Seiten 6 bis 7): Sichtprüfung, Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand auf der DC- und der AC-Seite, je String die Leerlaufspannung und der Kurzschlussstrom, Prüfung der Fehlerstromschutzschalter, Funktions- und Abschaltprüfungen sowie die verwendeten Messgeräte mit Typ, Seriennummer und Kalibrierdatum.
Die vier häufigsten Ablehnungsgründe
- Freie Vorlage statt eingeführtem Formular. Das eigene Layout mag übersichtlicher sein - es kostet in der Prüfung Zeit und führt zur Rückfrage.
- Fehlende oder unplausible Messwerte. Leere Strangspalten, ein Isolationswiderstand ohne Prüfspannung oder Werte, die über alle Strings identisch sind, fallen auf.
- Kein erkennbar befugtes Unternehmen. Den Befund darf nur ein konzessioniertes Elektrotechnikunternehmen ausstellen. Fehlen Stampiglie, Name der prüfenden Person oder Unterschrift, ist das Dokument wertlos.
- Widersprüchliche Angaben. Wenn im Befund 9,88 kWp stehen, auf der Rechnung 10 kWp und im Portal ein anderes Inbetriebnahmedatum, wird nachgefragt - unabhängig davon, wie gut die Messung war.
Die Frist, die dahinter hängt
Der Befund ist Teil der Endabrechnung, und die ist fristgebunden: Sie ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Ende der Inbetriebnahmefrist einzureichen. Eine Rückfrage wegen eines nicht anerkannten Protokolls frisst davon leicht mehrere Wochen. Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: erst das Formular sauber, dann einreichen - nicht umgekehrt.
So läuft es am Dach ohne Nacharbeit
- Vor der Anfahrt: Anlagendaten aus dem Angebot übernehmen, nicht am Dach aus dem Gedächtnis eintippen. Modultyp, Wechselrichter, Stringaufteilung und Zählpunkt sind zu dem Zeitpunkt längst bekannt.
- Während der Prüfung: jeden String einzeln messen und sofort erfassen, Messgeräte samt Kalibrierdatum einmal hinterlegen und automatisch übernehmen lassen.
- Vor dem Absteigen: Mängel mit Foto belegen, Unterschrift und Stampiglie setzen und den Befund als PDF erzeugen - solange Kunde und Anlage noch vor Ort sind.
Wer so arbeitet, hat den amtlichen Befund fertig, bevor der Kastenwagen wieder auf der Straße steht. Wer ihn abends im Büro abtippt, zahlt dafür rund eine halbe Stunde je Anlage - und riskiert bei jeder Übertragung einen Zahlendreher.
Hinweis: Förderbedingungen und Formularstände ändern sich mit jedem Call. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben und Vorlagen der EAG-Abwicklungsstelle bzw. der zuständigen Förderstelle. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Den Befund im Originalformular, nicht im Nachbau
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