Batteriespeicher in Betrieb nehmen: Anforderungen und Protokoll
Kaum eine PV-Anlage wird heute ohne Speicher angeboten. Technisch ist der Speicher aber kein Zubehör, sondern ein eigenes Gewerk mit eigenen Regeln: Er kann nicht abgeschaltet werden wie ein Modulfeld, er hält auch nach dem Freischalten Spannung, und er stellt Anforderungen an den Aufstellort, die mit Elektrotechnik allein nichts mehr zu tun haben. Entsprechend eigenständig gehört er dokumentiert.
Der Regelrahmen
Für stationäre Speichersysteme mit Lithium-Batterien im privaten und kleingewerblichen Bereich ist in Deutschland die Anwendungsregel VDE-AR-E 2510-50 der zentrale Bezugspunkt; sie beschreibt Sicherheitsanforderungen über den gesamten Lebenszyklus, von Aufstellung über Betrieb bis Rückbau. Ergänzend gelten die Errichtungsnormen der Reihe DIN VDE 0100 beziehungsweise in Österreich die OVE E 8101, die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sowie - und das ist in der Praxis oft der strengste Maßstab - die Montage- und Inbetriebnahmeanleitung des Herstellers. Von ihr abzuweichen kostet im Schadensfall die Garantie und im Zweifel die Deckung.
Aufstellort und Brandschutz
Die Punkte, an denen es bei der Abnahme am häufigsten hakt:
- Umgebungsbedingungen: trocken, frostfrei, innerhalb des zulässigen Temperaturfensters laut Datenblatt. Ein Speicher in der ungedämmten Garage verliert Kapazität und Garantie
- Abstände: Mindestabstände zu Wänden, Decke und brennbaren Materialien einhalten, Lüftungsöffnungen frei halten
- Nicht in Flucht- und Rettungswegen und nicht in Räumen, die der Hersteller oder die örtlichen Vorgaben ausschließen. Landesrechtliche Brandschutzbestimmungen können zusätzlich gelten
- Befestigung: Wand- oder Bodenmontage laut Anleitung, Traglast prüfen - ein Speichermodul wiegt schnell 50 Kilogramm und mehr
- Kennzeichnung: Hinweisschilder am Aufstellort und an der Verteilung, damit im Ernstfall jeder sofort weiß, dass hier ein Speicher hängt
Die elektrische Seite
- Eigener, ausreichend dimensionierter AC-Stromkreis mit passender Schutzeinrichtung; Fehlerstromschutz nach Vorgabe des Herstellers, siehe auch RCD-Typen im Überblick
- Klar erkennbare Freischalteinrichtungen für AC und DC, beschriftet und zugänglich
- Einbindung in Erdung und Potentialausgleich, Überspannungsschutz nach Konzept der Gesamtanlage, siehe Überspannungsschutz bei PV-Anlagen
- Bei Ersatzstrom- oder Notstromfunktion: Umschalteinrichtung, sichere Netztrennung, Kennzeichnung der weiterversorgten Stromkreise, Funktionsnachweis durch simulierten Netzausfall
- Kommunikation und Energiemanagement: Zählerkonzept, Wandler, Firmwarestand, Zugriff für den Kunden
- Meldung beim Netzbetreiber und - in Deutschland - Registrierung im Marktstammdatenregister, siehe Anmeldung und Fertigstellungsmeldung
Funktionsprüfungen, die wirklich gemacht gehören
Ein Speicher, der beim Einschalten lädt, ist noch kein geprüfter Speicher. In die Inbetriebnahme gehören mindestens: Ladevorgang aus PV-Überschuss, Entladung in den Hausverbrauch, Verhalten bei Netzausfall (falls Ersatzstrom vorgesehen), Auslösung und Wiederkehr nach Betätigung der Freischaltung, Plausibilität der Messwerte im Portal gegen die tatsächliche Leistung, sowie Kontrolle der Fehlermeldungen und der Ladezustandsgrenzen.
Was ins Protokoll gehört
- Hersteller, Typ, Seriennummern aller Batteriemodule und des Wechselrichters, nutzbare und nominale Kapazität, Firmwarestand
- Aufstellort mit Beschreibung, Temperaturbereich, Abständen und Befestigungsart, dokumentiert mit Fotos
- Schutzeinrichtungen, Leitungsquerschnitte, Freischaltstellen, Kennzeichnung
- Durchgeführte Messungen mit Verweis auf die Herstellervorgabe
- Ergebnisse der Funktionsprüfungen inklusive Netzausfallsimulation
- Einweisung des Betreibers: Bedienung, Verhalten bei Störung, Freischalten im Notfall, Reinigung und Zugänglichkeit
- Empfohlener nächster Wartungstermin nach Herstellervorgabe, siehe Prüffristen im Überblick
In Österreich sind Akkumulatoranlage und Laderegler auch im amtlichen Prüfbefund für PV-Anlagen vorgesehen - wer den Speicher sauber erfasst hat, füllt diese Abschnitte ohne Zusatzaufwand, siehe Prüfbefund für die EAG-Endabrechnung.
Weiterlesen
- Anlagendokumentation: Was der Kunde bei der Übergabe bekommt
- Strangmessung richtig bewerten
- PV-Wartung als Geschäftsmodell
Hinweis: Zusammenfassung ohne Gewähr, maßgeblich sind die Herstellerangaben, die Originalnormen und Anwendungsregeln (unter anderem VDE-AR-E 2510-50, DIN VDE 0100-Reihe, OVE E 8101), die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sowie die örtlichen Brandschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Speicher gehört ins Protokoll, nicht in den Kopf
In PVProtokoll erfassen Sie Speicher und Laderegler mit den Feldern, die der Prüfbefund dafür vorsieht - inklusive Seriennummern, Fotos und Funktionsprüfungen. Die ersten drei Prüfbefunde sind kostenlos, ohne Frist.
Kostenlos starten