EAG-Investitionszuschuss: Diese Unterlagen verlangt die Endabrechnung
Den Förder-Call zu erwischen ist in Österreich zum Sport geworden - die Kontingente sind oft binnen Minuten weg. Was viele Errichter unterschätzen: Der gewonnene Zuschuss ist erst sicher, wenn die Endabrechnung vollständig und fristgerecht eingereicht ist. Und die ist ein Dokumentationsprojekt, das mit der Montage beginnt, nicht danach.
Die Frist, die alles entscheidet
Nach dem Förderzuschlag läuft eine Frist für Inbetriebnahme und Endabrechnung - die Abrechnung ist grundsätzlich binnen 6 Monaten nach Ende der Inbetriebnahmefrist einzureichen. Wird sie versäumt oder ist sie unvollständig und wird nicht fristgerecht nachgebessert, verfällt der Zuschuss ersatzlos. Für den Errichter heißt das: Die Unterlagen je Kunde müssen gesammelt bereitliegen, bevor das Portal danach fragt.
Die Checkliste für die Endabrechnung
- Einzelrechnungen mit Zahlungsnachweisen: Die Förderstelle verlangt nachvollziehbare Rechnungen je Position samt Zahlungsbelegen. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung und Barzahlungen sind ein Problem
- Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers: Das mehrseitige Prüfprotokoll (Prüfbefund, Anlagendokumentation, Messungen mit Isolationswiderstand DC/AC, Strangspannungen und -strömen, Erdung) ist verpflichtend hochzuladen. Ein lückenhaftes Protokoll bedeutet Rückfragen - oder Ablehnung
- Pflichtfotos der Anlage: verlangt werden aussagekräftige Fotos, typischerweise Front- und Seitenansicht der Anlage samt Wechselrichter. Wer die Fotos nicht bei der Montage macht, fährt später noch einmal hin
- Zählpunktnummer und Registrierung: Die Anlage muss dem Zählpunkt zugeordnet und in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control registriert sein - Voraussetzung für die Auszahlung
- Technische Eckdaten: Engpassleistung (kWp), Speicherkapazität (kWh) bei gefördertem Speicher, Datum der Inbetriebnahme - konsistent mit Prüfprotokoll und Rechnungen
So organisieren es effiziente Betriebe
- Bei Auftragsannahme: Zählpunktnummer, Netzbetreiber und Fördernummer des Kunden erfassen - einmal, zentral
- Bei der Montage: Pflichtfotos sofort machen (Front, Seite, Wechselrichter, Typenschilder) - mit Zeitstempel
- Bei der Inbetriebnahme: Prüfprotokoll vollständig erstellen, inklusive aller Messwerte und Messbedingungen - nicht "später nachtragen"
- Nach der Inbetriebnahme: Registrierungen abschließen, Frist für die Endabrechnung je Kunde notieren und mit Erinnerung versehen
Wer diese vier Schritte diszipliniert je Kunde durchzieht, erledigt die Endabrechnung in einer halben Stunde statt in einem verlorenen Nachmittag - und riskiert nie, dass dem eigenen Kunden tausende Euro Zuschuss verfallen.
Hinweis: Förderbedingungen ändern sich mit jedem Call. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der EAG-Abwicklungsstelle bzw. der jeweiligen Förderstelle. Angaben ohne Gewähr.
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